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Versammlungen

Planen Sie eine Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel? Hier erfahren Sie, wann Sie dies bei der Polizei anmelden müssen und wer Ihr Ansprechpartner ist.

Versammlungen
Versammlungen
Urheber: Frank Bramkamp
Polizei bei einer Versammlung
Polizei bei einer Versammlung
Urheber: Frank Bramkamp
Polizeiweste
Polizeiweste
Urheber: Frank Bramkamp

Zu den Grundrechten aus dem Grundgesetz gehört die Meinungsfreiheit. Diese steht jedem einzelnen zu. Um sich mit mehreren gemeinsam zu äußern, wird die Meinungsfreiheit durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ergänzt.
 
Wenn eine solche Versammlung unter freiem Himmel stattfinden, muss diese mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet und ein Versammlungsleiter als Verantwortlicher benannt werden. Näheres regelt das Versammlungsgesetz. 

Wenn Sie eine Versammlung im Kreisgebiet anmelden möchten oder eine Beratung wünschen, ist Ihr Ansprechpartner dafür die Kreispolizeibehörde Mettmann. Dort wird geprüft, ob bei der Versammlung oder dem geplanten Aufzug Einschränkungen oder Auflagen zu beachten sind.
Die Polizei schützt die Durchführung der Versammlung. Es sind aber auch Rechte Dritter zu berücksichtigen, zum Beispiel durch eine entsprechende Verkehrslenkung. Sollte die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sein, können bestimmte Auflagen erlassen werden. Im Extremfall kann die Versammlung auch verboten werden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie in den abrufbaren Formularen oder auf den verlinkten Seiten.
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner bei der Kreispolizeibehörde Mettmann.

 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
Icon für Brief
 
Icon für Adresse
 
Icon für Erreichbarkeit
 

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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Adalbert-Bach-Platz 1
D - 40822 Mettmann

Ansprechpartner/in

Frau Rajewski
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebietsleiterin

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 982-2120
 
 
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