Straßenfeste & Jahrmärkte
Der Umgang mit Lebensmitteln bei Straßenfesten, Jahr- und Trödelmärkten unterliegt strengen Hygienevorschriften. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie bei einer solchen Veranstaltung Lebensmittel zubereiten oder verkaufen möchten.
Wenn Sie auf einem Jahrmarkt, einem Flohmarkt oder bei einem Straßenfest Lebensmittel zubereiten oder verkaufen möchten, müssen Sie bestimmte Hygienevorschriften beachten. Informationen zu diesen Vorschriften finden Sie in unseren Merkblättern unter Publikationen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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