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Schornsteinfeger

Glücksbringer im Kreishaus
Glücksbringer im Kreishaus

Im Kreis Mettmann gibt es derzeit 37 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Diese werden durch uns beaufsichtigt. Wir sind für die Beitreibung von Kehr- und Überprüfungsgebühren zuständig, bereiten Neueinteilungen der Kehrbezirke vor und setzen erforderliche Schornsteinfegerarbeiten  – wenn nötig – auch zwangsweise durch.
 
Die Schornsteinfegermeister/innen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf einem Kehrbezirk zugewiesen und nehmen ihre Aufgaben als staatliche beliehene Unternehmer und Dienstleister wahr. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Internetlink der Schornsteinfegerinnung unten.
 
Wenn Sie wissen möchten, wer der für Sie zuständige Schornsteinfeger ist, rufen Sie uns einfach an.
 
Insbesondere die Kontrolle der Brandsicherheit (Feuerstättenschau), der Erlass eines Feuerstättenbescheides und die Abnahme einer neuen Heizung bzw. eines neuen Kamins sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehalten. Sie als Eigentümer sind dazu verpflichtet, alle Aufgaben aus dem Feuerstättenbescheid fristgerecht erledigen zu lassen und dies dem Bezirksschornsteinfeger auf einem bestimmten Formblatt mitzuteilen.
Die Mitteilung ist natürlich nur nötig, wenn Sie einen anderen Betrieb mit den Arbeiten beauftragen.
 
Für Kehr- und Überprüfungsarbeiten (zum Beispiel Abgasmessungen) bei Feuerstätten dürfen Sie sowohl inländische als auch andere zugelassene Fachbetriebe aus den EU-Mitgliedstaaten (Schornsteinfegermeister, registrierte Installateur- und Heizungsbaufirmen mit Zusatzqualifikation) frei wählen.
Wenn Sie einen neuen Schornsteinfeger suchen, kann Ihnen das Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hilfreich sein (siehe Internetlink unten). Selbstverständlich dürfen Sie Ihren vertrauten Schornsteinfegermeister auch weiterhin beauftragen.
 
Falls Sie ein Problem mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister haben, welches sich zwischen Ihnen nicht mehr klären lässt, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden dann vermittelnd tätig, um das Problem zufriedenstellend zu lösen. 
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

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