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Makler & Wohnimmobilienverwaltungen

Bevor Sie als Makler, Bauträger oder Baubetreuer tätig werden dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Einen Antrag können Sie hier stellen. Dafür müssen Sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Immobilienmakler
Immobilienmakler

Ab dem 01.08.2018 benötigen Sie außerdem eine Erlaubnis, wenn Sie eine Wohnimmobilienverwaltung betreiben möchten. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in dieser Branche gewerblich tätig sind, haben Sie bis zum 01.03.2019 Zeit, eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen.

Wenn Sie ein Gewerbe als Makler für Immobilien, Wohnraum, Darlehen oder (bestimmte) Kapitalanlagen oder als Bauträger oder Baubetreuer betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine so genannte Maklererlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung.
 
Einen Antrag können Sie bei uns stellen. Wir überprüfen dann Ihre persönliche Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinne. Wird die Erlaubnis für eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) benötigt, haben wir sowohl diese als auch die der mit der Gewerbeausübung beauftragten Personen zu überprüfen.
Die fachliche Eignung überprüfen wir nicht.
 
Neben dem ausgefüllten Antragsformular (siehe unten) benötigen wir zusätzlich noch folgende Unterlagen: 

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen) 
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über Vermögensschäden (nur für Wohnimmobilienverwalter)

Für den Bereich Wohnimmobilienverwaltung ist eine Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Aus dieser Bestätigung muss hervorgehen, dass und in welcher Höhe Vermögensschäden umfasst sind (Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden: 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres).
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Versicherungsbestätigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf und die versicherte Tätigkeit angegeben sein muss.

Als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter müssen Sie uns ab dem 01.08.2018 regelmäßige berufliche Weiterbildungen nachweisen.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis sind im Bürgerbüro Ihrer Stadt erhältlich (siehe Internetlinks unten), die Bescheinigung für Steuersachen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
 
Nähere Informationen können Sie dem Antragsformular entnehmen.
 
Die Gebühr für die Erlaubnis wird abhängig vom Aufwand nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt und beträgt für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer 350 € bis 650 € und für Darlehensvermittlung 1175 € bis 1575 €.
 
Das Gebührengesetz NRW bestimmt, dass Sie die Hälfte der voraussichtlich zu entrichtenden Gebühr bereits bei der Antragstellung als Vorschuss zu zahlen haben.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

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