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Bewachungsgewerbe

Die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) erfolgt im Kreis Mettmann durch das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Mettmann.
Rundgang des Wachpersonals
Rundgang des Wachpersonals

Wenn Sie ein Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) betreiben möchten, benötigen Sie hierzu eine gewerberechtliche Erlaubnis (siehe Bewachungserlaubnis).

Sollten Sie als Betreiber eines Bewachungsgewerbes im Kreis Mettmann weitere Personen beschäftigen und diese mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betrauen wollen, müssen Sie uns diese Personen vor Beginn der Beschäftigung melden (siehe Bewachungspersonal).

Bewachungserlaubnis

Bewachungspersonal

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

Kontakt

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02104 99-0
 
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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Frau Arocas
Ordnungsangelegenheiten

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02104 99-1630
 

Herr Hädicke
Ordnungsangelegenheiten

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Herr Kardell
Ordnungsangelegenheiten

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02104 99-1632
 
 
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