Bekämpfung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, hat viele Erscheinungsformen und verursacht jährlich erhebliche Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen. Sie belastet die öffentlichen Haushalte und führt mitunter zu sozialen Spannungen in der Gesellschaft.
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind, je nach Erscheinungsform, unterschiedliche Behörden zuständig.
Zuständigkeit der Kreisverwaltung
Wir als Kreisordnungsbehörde sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig, wenn
- ein niedergelassener Gewerbebetrieb (der nicht zum Reisegewerbe oder Marktgewerbe gehört = stehendes Gewerbe) ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausübt, ohne dass die handwerksrechtlichen Voraussetzungen (Handwerksrolleneintragung) vorliegen, oder wenn
- gewerbliche Tätigkeiten in erheblichem Umfang ohne Gewerbeanmeldung ausgeführt werden oder eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde.
Sofern Sie uns einen der vorgenannten Fälle von Schwarzarbeit melden möchten, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Zuständigkeit des Hauptzollamts Düsseldorf
In folgenden Fällen ist für das Kreisgebiet das Hauptzollamt Düsseldorf zuständig:
- Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers.
- Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III (SGB II und III) sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
- Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
- Vorliegen der erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel bei ausländischen Arbeitnehmern.
- Einhaltung der steuerlichen Pflichten.
Den Kontakt zum Hauptzollamt Düsseldorf haben wir unten für Sie verlinkt.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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