Verpflichtungserklärung
Bei der Erteilung eines Visums für einen Aufenthalt in Deutschland kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) erforderlich sein. Bei Besuchsaufenthalten wird immer eine Bürgschaft verlangt. Wie und wo Sie eine solche erhalten, erfahren Sie hier.
In bestimmten Ländern ist für die Erteilung eines Visums für den Aufenthalt in Deutschland die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung (Kostenübernahmeerklärung) erforderlich. Diese erhalten Sie in den Kreis-Service-Centern der Kreisverwaltung Mettmann (siehe Link unten).
Welche Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigt werden und weitere Informationen sind dem „Vordruck für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ (siehe Formulare unten) zu entnehmen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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