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Ukraine-Konflikt

Auch den Kreis Mettmann erreichen zurzeit viele Anfragen rund um den Ukraine-Konflikt.

Bitte kommen Sie nicht ohne einen Termin zum Ausländeramt! Auch für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann online gestellt, im Bürgerbüro abgegeben oder per Mail /Post zugeschickt werden.

Ukrainische Flagge
Ukrainische Flagge
Urheber: pixabay, Gerd Altmann

Bei vielen Fragen können die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Städten (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R., Ratingen, Velbert, Wülfrath) Sie unterstützen. Die Links zu den Städten finden Sie unten.

Wenn Sie helfen wollen

Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Stadt. Auf den städtischen Homepages finden Sie in der Regel Sonderseiten mit vielen wichtigen Informationen. Die Links zu den Sonderseiten der Städte finden Sie unten.

Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind

Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland

Es ist wichtig, dass die Behörden, die Sie bei Ihrem weiteren Aufenthalt unterstützen können, wissen, dass Sie hier sind.

Sie werden gebeten, sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro der Stadt anzumelden, in der Sie sich aufhalten. Dies gilt auch, wenn Sie von Verwandten oder Freunden aufgenommen wurden. Bitte erkundigen Sie sich nach den Öffnungszeiten und Modalitäten der Anmeldung, die von Stadt zu Stadt variieren können.

Auch für das Ausländeramt der Kreisverwaltung Mettmann ist es wichtig zu wissen, dass Sie angekommen sind und bleiben wollen.

Ukrainische Staatsangehörige können in aller Regel ohne ein Visum einreisen und dürfen sich bis zu 90 Tagen in Deutschland aufhalten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 07.03.2022 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlassen. Diese Befreiung gilt für die dort genannten Personengruppen bis einschließlich 23.05.2022. Den Verordnungstext finden Sie hier.

Wenn Sie länger als 90 Tage bzw. über den 23.05.2022 bleiben werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Diesen Antrag können Sie bereits jetzt an das Ausländeramt der Kreisverwaltung Mettmann senden.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in einem vereinfachten Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Antragsformulare finden Sie hier. Wenn Sie den Online-Antrag wählen, können Sie sich die Texte übersetzen lassen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte an ukraine@kreis-mettmann.de.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Fotokopie Ihres Nationalpasses bei.

Wenn Sie zwar aus der Ukraine geflüchtet sind, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, wird neben der Fotokopie Ihres Nationalpasses auch eine Fotokopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine benötigt.

Wenn Sie sich bei Ausbruch des Krieges bereits mit oder ohne Visum erlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben und nun nicht mehr zurückkehren können, stellen Sie bitte ebenfalls einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können folgende Personen bekommen:
  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  • Familienangehörige der unter 1. und 2. genannten Personengruppen sowie
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Es wird um Verständnis gebeten, dass eine Prüfung der Voraussetzungen im Einzelfall erfolgen muss.

Registrierung

Im Rahmen der Registrierung werden Ihre Fingerabdrücke genommen, ein Foto von Ihnen aufgenommen und Ihr Nationalpass geprüft. Anschließend werden die Daten automatisch abgeglichen und Ihre Daten werden im Ausländerzentralregister gespeichert.

Wenn Sie einer Stadt im Kreis Mettmann zugewiesen wurden, wurden Sie bereits in der Landesaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen registriert. Dann benötigt das Ausländeramt lediglich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von Ihnen.

Wenn Sie noch nicht registriert wurden, erhalten Sie vom Ausländeramt der Kreisverwaltung Mettmann einen Termin für die Registrierung. Die Registrierung wird in den Räumen des Ausländeramtes, Düsseldorfer Straße 47 in 40822 Mettmann durchgeführt.

bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Nationalpass und ein Passbild mit. Alle Dienstleistungen des Ausländeramtes sind für Sie kostenlos. Für die Registrierung müssen rund 40 Minuten pro Person eingeplant werden.

Über Ihre Daten verfügt das Ausländeramt spätestens, wenn Sie den vg. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben. Bitte nennen Sie im Antrag auch den Familiennamen derjenigen, die Sie aufgenommen haben, damit Ihnen bei abweichenden Familiennamen Post zugestellt werden kann.

Bitte kommen Sie nicht ohne einen Termin zum Ausländeramt! Auch für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann online gestellt, im Bürgerbüro abgegeben oder per Mail /Post zugeschickt werden.

Was passiert nach der Registrierung?

Nach der Registrierung müssen für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ebenfalls Ihre Fingerabdrücke genommen werden. Sie erhalten sofort eine so genannte Fiktionsbescheinigung, mit der dokumentiert wird, dass Sie sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Bereits diese Fiktionsbescheinigung berechtigt Sie zur Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung.

Der elektronische Aufenthaltstitel erhält in der Regel eine Gültigkeit bis zum 04.03.2024. Er wird in Form einer Scheckkarte erteilt und muss zunächst bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Dieser Prozess nimmt einige Wochen in Anspruch. Der elektronische Aufenthaltstitel wird Ihnen nach ca. 6-8 Wochen zugeschickt.

Wenn Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden haben

Wenn Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden haben, ergänzen Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis um die Fotokopie des Arbeitsvertrages/ einer Arbeitsvereinbarung.

Bitte machen Sie auf der ersten Seite des Antrags kenntlich, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen können (z. B. durch Notieren des Wortes „Arbeit“ oder „work“).

Bitte nehmen Sie eine Beschäftigung erst auf, wenn Sie registriert wurden und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben. Sie dürfen sich bis zum 23.05.2022 zwar ohne Visum in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Um eine Arbeit aufnehmen zu können, muss allerdings zunächst geprüft werden, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden kann. Diesen Nachweis können Sie mit der Fiktionsbescheinigung erbringen.

Wenn Sie einen Schlafplatz suchen

Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und nicht wissen, wo Sie einen Schlafplatz finden, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung der Stadt, in der Sie sich aufhalten. Links zu Informationen der Städte finden Sie weiter unten unter „Link extern“.

Wenn es Ihnen möglich ist, privat untergebracht werden zu können, empfiehlt es sich, diese Möglichkeit zu nutzen, bis eine andere Unterbringung gefunden werden konnte. 

Mitgebrachte Haustiere

Sollten Sie Haustiere aus der Ukraine mitgebracht haben, ist das Veterinäramt des Kreises Mettmann zu informieren. Dies sollte bevorzugt per E-Mail (Veterinaerwesen@kreis-mettmann.de) geschehen.

Folgende Daten sind hierbei mitzuteilen:

  • Mitteilung über die Verbringung von Tieren, Tierart und Anzahl
  • Name des Halters/der Halterin sowie die telefonische Erreichbarkeit
  • der Aufenthaltsort des Tieres
  • Fotos vom Impfausweis des Tieres (wenn vorhanden)

Da jeder Fall anhand des aktuellen Impfstatus und des Verbringungszeitpunktes einzeln geprüft wird, kann keine generelle Aussage über den Verfahrensablauf gegeben werden. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme der amtlichen Tierärzte mit dem Halter/der Halterin, um die weiteren Schritte abzuklären.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Tiere (insbesonders Hunde, Katzen, Frettchen) bis zur Freigabe durch die amtlichen Tierärzte zunächst in häuslicher Quarantäne zu halten sind.

Wenn Sie als Unternehmen betroffen sind

Wenn Sie als NRW-Unternehmen mit Geschäftsverbindungen nach Russland und in die Ukraine, von den Auswirkungen des Ukraine-Russland Konflikts betroffen sind, finden Sie hier Informationen und Unterstützungsangebote: 
Ukraine-Russland Konflikt | NRW.GLOBAL Business (nrwglobalbusiness.com)

 
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