Brexit
Wichtige Informationen zum Brexit
Mit Ablauf des 31.12.2020 sind das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland –geregelt– aus der Europäischen Union ausgetreten.
Seit 01.01.2021 gilt für das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und dem Austrittsabkommen eine neue Rechtsstellung für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen.
Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige erhalten ein neues Aufenthaltsdokument, das sog. „Aufenthaltsdokument-GB“. Hierfür ist der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Die Ausländerbehörde prüft, ob Rechte nach dem Austrittsabkommen bzw. dem Freizügigkeitsgesetz vorliegen. Aufenthaltsdokumente nach alter Rechtslage müssen ebenfalls durch das „Aufenthaltsdokument-GB“ ersetzt werden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!Publikationen
Information for United Kingdom nationals and their family members about the right of residence provided for in the Withdrawal Agreement (PDF, 1 MB)
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienmitglieder (PDF, 134 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Ausländeramt
Befristeter Aufenthalt
für Aufenthalte aus familiären Gründen
Ausländeramt
Befristeter Aufenthalt
für Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit und besondere Aufenthaltsrechte
Telefonzeiten der Sachbearbeitenden
Einbürgerungsstelle
Montag: 8-12 Uhr
Dienstag: 13-16 Uhr
Mittwoch: 8-12 Uhr
Donnerstag: 13-16 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr