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Amtliche Grenzanzeige/Grenzvermessung

Auf der folgenden Seite finden Sie umfangreiche Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot rund um das Thema Grenzvermessung.

Grenzvermessung
Grenzvermessung

Sie wollen für ein geplantes Bauvorhaben eine grenznahe Mauer oder einen Zaun errichten? Es bestehen zwischen Ihnen und Ihrer angrenzenden Nachbarschaft Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen? Dann ist eine Amtliche Grenzanzeige zu empfehlen.

Im Rahmen einer örtlichen Vermessung werden den beteiligten Eigentümer_innen und Erbbauberechtigten die Grundstücksgrenzen auf Antrag mit Pflöcken, Kreidezeichen oder Ähnlichem kenntlich gemacht.

Fehlende Grenzzeichen werden bei der amtlichen Grenzanzeige nicht ersetzt. Das Ergebnis der Vermessung wird in einer Skizze festgehalten und beurkundet mit Siegel und Unterschrift an die Antragstellenden übergeben. Die Skizze wird nicht in das Liegenschaftskataster übernommen.

Bei einer Grenzvermessung hingegen werden die Grenzen Ihres Grundstückes mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und wiederhergestellt. Fehlerhafte Grenzzeichen der Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen ersetzt.

Im Unterschied zur amtlichen Grenzanzeige wird das Ergebnis der Grenzvermessung allen betroffenen Grundstückseigentümer_innen vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme der Grenzniederschrift durch uns beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.
 
Als Auftraggebender werden Sie im Laufe der Auftragsabwicklung von uns umfassend beraten und betreut. In gemeinsamen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen die notwendigen vermessungstechnischen Maßnahmen um Ihr Projekt zu verwirklichen. Dadurch können oftmals unnötige Kosten für Sie vermieden werden.
 
Alle diese Dienstleistungen rund um eine Teilungsvermessung wird für Privatkundschaft auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen (ÖbVI) angeboten. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen sind genauso wie wir an eine gemeinsame Gebührenordnung gebunden.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!

 
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