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Artenschutz bei Bau- und Abbruchvorhaben

Wenn Sie ein Bauwerk abbrechen oder neu errichten möchten, müssen Sie den besonderen Artenschutz berücksichtigen.

Durch Änderungen der Bauordnung NRW erfolgt der Hinweis hierauf nicht mehr automatisch im Beteiligungsverfahren. Sie selbst müssen Ihre baulichen Maßnahmen - auch baugenehmigungsfreie Vorhaben - auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte prüfen (lassen).

Nutzen Sie hierfür die unten stehende Prüfliste zum Artenschutz.

Sollten artenschutzrechtliche Konflikte vorliegen (u.a. im Hinblick auf Tötungs-, Verletzungs- und Störungsverbote, Schutz von Lebensstätten, etc.), informieren Sie bitte so früh wie möglich die untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.

Hinweis: Ergänzend zu den Regelungen des besonderen Artenschutzes ist nach den Regelungen des allgemeinen Artenschutzes im Zeitraum vom 01. März bis zum 30.September bei zulässigen Bauvorhaben nur die Beseitigung geringfügigen Gehölzbewuchses zur Verwirklichung der Baumaßnahmen zulässig. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unten verlinkt.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!

Ansprechpartner nach Städten und Vorhaben

Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie am rechten Rand.

Bei der unteren Naturschutzbehörde (baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 BauONRW und baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach § 34 BauGB):

Frau Hanst-Usorasch Haan, Hilden 
Frau Krasser  Erkrath, Mettmann
Frau Schäfer Velbert
Herr Schmidt  Ratingen  
Herr Eckel Heiligenhaus, Langenfeld, Monheim am Rhein, Wülfrath

Bei der oberen Bauaufsichtsbehörde (baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach § 35 BauGB)        

Frau Grulke Ratingen, Wülfrath
Frau Müller Haan, Mettmann
Frau Steinhof Hilden, Langenfeld, Monheim
Frau Fietenkothen-Miesen Heiligenhaus, Velbert
Frau Müschenborn Erkrath

 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Frau Hanst-Usorasch
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2611
 

Frau Krasser
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2824
 

Frau Schäfer
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2610
 

Herr Schmidt
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2827
 

Herr Eckel
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2819
 

Frau Grulke
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Städte Ratingen und Wülfrath

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2605
 

Frau Müller
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Städte Haan und Mettmann

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2615
 

Frau Steinhof
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Städte Hilden, Langenfeld, Monheim am Rhein

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2606
 

Frau Fierenkothen-Miesen
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Städte Heiligenhaus, Velbert

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2607
 

Frau Müschenborn
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Stadt Erkrath

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-2612
 

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