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Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens

Falls Ihr oder Ihre Kennzeichen gestohlen wurden oder Sie eines oder beide verloren haben, helfen wir Ihnen gern weiter.

Beschreibung

Leider können verloren gegangene oder gestohlene Kennzeichen von jemand anderem missbraucht werden. Deswegen sperren wir das Kennzeichen für zehn Jahre.

Für Sie bedeutet das, dass Sie ein neues Kennzeichen beantragen müssen.

Erforderliche Unterlagen

Besuchen Sie uns bitte und bringen Sie Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (falls der letzte Prüftermin in einem anderen amtlichen Dokument eingetragen wurde, genügt auch dieses). 
  • Eventuell noch vorhandenes Kennzeichenschild

Falls Ihr Kennzeichen gestohlen wurde, zusätzlich:

  • Diebstahlsanzeige bei der Polizei (daraus muss hervorgehen, dass und welches der Kennzeichenschilder gestohlen wurde).

Falls Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung I verloren haben, benötigen Sie außerdem eine Verlusterklärung über den Verlust des Fahrzeugscheins (Formular zum Herunterladen siehe unten).

Wenn Sie die Verlustmeldung durch eine andere Person erledigen lassen möchten, muss diese zusätzlich zu der von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung, Ihre Vollmacht (Vordruck zum Herunterladen siehe unten), Ihren originalen Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn das Kennzeichen zu einem Fahrzeug gehörte, das auf Ihre Firma zugelassen ist, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (z.B. Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Kosten

  • ab 28,20 Euro, abhängig vom Aufwand
  • zusätzlich 30,70 Euro, wenn die Versicherung an Eides statt abgegeben werden muss

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Formulare zum Download

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