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Zulassungsbescheinigung II - Fahrzeugbrief

Falls Sie Ihren Fahrzeugbrief oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren haben oder er gestohlen wurde, erfahren Sie hier, was wann zu tun ist und welche Unterlagen wir für eine Neuausstellung benötigen.

Beschreibung

Dieser Geschäftsfall (Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II) kann nur in Mettmann am Sonderschalter bearbeitet werden.

Wenn Sie für einen Besuch der Zulassungsstelle Ihren Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank angefordert haben, können Sie über die Bankbriefauskunft online feststellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.

Verfahrensablauf

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, stellen wir Ihnen sofort einen neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist, wird der Verlust zunächst dem Kraftfahrtbundesamt mitgeteilt, wo er im Verkehrsblatt veröffentlicht wird. Wird Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II  nicht wiedergefunden, stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls eine Bestätigung der Bank über die Beendigung der Fahrzeugfinanzierung

Falls Sie Ihren Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren haben, benötigen Sie zusätzlich eine Versicherung "an Eides Statt" über den Verlust des Fahrzeugbriefs/der Zulassungsbescheinigung Teil II (Sie können sie nur persönlich gegen eine Gebühr entweder bei uns oder bei einem Notar abgeben).

Falls Ihr Fahrzeugbrief beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung II gestohlen wurde, legen Sie uns bitte eine Diebstahlanzeige der Polizei vor.

Wenn Sie die Versicherung "an Eides statt" vor einem Notar abgegeben haben und die Verlustmeldung durch einen Dritten erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn die Papiere zu einem Fahrzeug gehörten, das auf Ihre Firma zugelassen ist, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Kosten

Ab 14,50 Euro, abhängig vom Aufwand (zuzüglich 30,70 Euro, wenn die Versicherung "an Eides statt" abgegeben werden muss).

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