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Importzulassung

Sie wollen die Zulassung für ein Fahrzeug beantragen, das aus dem Ausland importiert wurde?

Beschreibung

Unter Importzulassung wird die Zulassung eines gebrauchten, bisher im Ausland, zugelassenen Fahrzeug verstanden.

Erforderliche Unterlagen

Für einen Besuch in der Zulassungssstelle bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ihre Bankdaten/ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung
  • Falls Sie keine Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier) für Ihr Fahrzeug haben, benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung, das Sie zum Beispiel beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) einholen können

Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich:

  • Kaufvertrag, bzw. Rechnung
  • Original-Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war
  • Ausländische Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, wenn Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre ist
  • Das Fahrzeug zur Identifizierung

Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung unabhängig vom Alter des Fahrzeuges
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (der sogenannte Verzollungsnachweis)

Bei Neufahrzeugen aus einem EU-Land benötigen Sie:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier)
  • Kaufvertrag im Original mit der Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine deutschen Fahrzeugpapiere dafür ausgestellt wurden
  • Das Fahrzeug zur Identifizierung

Bei Neufahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (der sogenannte Verzollungsnachweis)
  • Eine Bestätigung des Herstellers, dass für das Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde

Falls Sie die Importzulassung durch einen Dritten durchführen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktuellen Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Weiterführende Informationen

Kosten

ab 34,40 Euro

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