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Brexit - Aufenthaltsanzeige & Informationen

Mit Ablauf des 31.12.2020 sind das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland –geregelt– aus der Europäischen Union ausgetreten.

Beschreibung

Seit 01.01.2021 gilt für das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und dem Austrittsabkommen eine neue Rechtsstellung für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen.

Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige erhalten ein neues Aufenthaltsdokument, das sogenannte „Aufenthaltsdokument-GB“. Hierfür ist der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Die Ausländerbehörde prüft, ob Rechte nach dem Austrittsabkommen beziehungsweise dem Freizügigkeitsgesetz vorliegen. Aufenthaltsdokumente nach alter Rechtslage müssen ebenfalls durch das „Aufenthaltsdokument-GB“ ersetzt werden.

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