Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchGb) eine entsprechende Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der Betreibe gekoppelt ist.
Voraussetzungen
Für die Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit der Betriebe oder Stellvertretung, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.
Verfahrensablauf
Näheres können Sie der angegebenen Publikation »Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten« des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Ferner finden Sie unter „Publikationen“ auch entsprechende Antragsformulare. Diese können Sie ausgefüllt bei der Beratungsstelle des Kreises (ProBe) einreichen.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Allgemeine Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten (Stand 29.6.2017)
- PDF-Datei: Anzeige einer Tätigkeit als Prostitutionsbetrieb gemäß § 37 Abs. 2 ProstSchG
- PDF-Datei: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung nach § 20 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nach § 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Vordruck für die Erstellungeines Betriebskonzepts gemäß § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten zur Erstellung eines Betriebskonzeptes nach § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- PDF-Datei: Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (DVO ProstSchG NRW)
- PDF-Datei: Richtlinie zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe vom 25.3.2020
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