Nachweis - Beförderernummer
Alle gewerblichen Abfallbeförderer benötigen für die Sammlung und den Transport von gefährlichen Abfällen eine Beförderernummer.
Beschreibung
Diese Beförderernummer tragen Sie dann in alle Nachweisformulare ((Sammel-)Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übernahmeschein) für die gefährlichen Abfälle ein, die von Ihrem Unternehmen befördert werden. Die Beförderernummer ist an den Hauptsitz des Unternehmens gebunden. Hat Ihr Unternehmen mehrere Betriebsstätten, so benötigen Sie also nur eine Beförderernummer.
Zuständige Behörde für die Vergabe dieser Nummer ist für Unternehmen aus dem Kreis Mettmann in der Regel das Umweltamt des Kreises. Betreibt Ihr Unternehmen allerdings eine Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung betreut, dann ist diese auch Ihr Ansprechpartner für die Vergabe der Beförderernummer.
Die Vergabe einer Beförderernummer stellt im Übrigen keine Erlaubnis dar. Denn für die Beförderung von gefährlichen Abfällen besteht eine Beförderungserlaubnispflicht. Ausgenommen sind hier nur die freiwillige oder verordnete Rücknahme dieser Abfälle durch den Hersteller oder Vertreiber sowie eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb. In diesem Fall besteht jedoch eine Anzeigepflicht.
Unabhängig davon besteht auch für das Sammeln und Befördern von allen nicht gefährlichen Abfällen eine Anzeigepflicht.
Verfahrensablauf
Eine Beförderernummer beantragen Sie bitte formlos bei den nebenstehend genannten Ansprechpartnern unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten Ihres Unternehmens.
Erforderliche Unterlagen
Den Antrag auf Erteilung einer Beförderungserlaubnis oder die Anzeige reichen Sie bitte bei der Behörde ein, bei der Sie auch die Beförderernummer beantragen. Weitere Infos sowie die erforderlichen Formblätter finden Sie auf unseren Internetseiten zu Abfallnachweisverfahren.
Weiterführende Informationen
Publikationen
Externe Links
Kosten
Für die Vergabe der Nummer wird landesweit eine Gebühr von 50 Euro erhoben.