Unterstützung im Alltag - Anerkennungsverfahren
Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Personen mit Pflegeverantwortung in der häuslichen Pflege sollen sich auf geprüfte und qualitätsgesicherte Unterstützungsleistung verlassen können.
Ein standardisiertes Anerkennungsverfahren für Unterstützungsangebote im Alltag trägt hierzu bei. Als Dienstleister erhalten Sie hier Informationen zum Antragsverfahren.
Beschreibung
Sie sind Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben?
Seit dem 1. Januar 2017 ist in Nordrhein-Westfalen per Gesetz und Verordnung geregelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Anerkennung der vorgenannten Dienstleistungen zuständig sind. Wenn Sie als Anbieter Ihren Sitz im Kreis Mettmann haben, bearbeiten wir Ihre Anträge gerne.
Benötigen Sie Unterstützung im Alltag, finden Sie anerkannte Angebote im Angebotsfinder NRW.
Verfahrensablauf
Für die Antrags- und Verwaltungsverfahren hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) ein elektronisches Datenverarbeitungssystem namens PfAD.uia entwickelt. Die Nutzung dieses Verfahrens ist verpflichtend. Die Vorgehensweise wird im Benutzerhandbuch beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns nach der erfolgreichen Eingabe aller erforderlichen Daten Ihren Antrag ausgedruckt und unterschrieben zusenden.
Weiterführende Informationen
Externe Links
- Angebotsfinder NRW - Unterstützung im Alltag
- Antragsverfahren zur Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag, PfAD.uia
- Benutzerhandbuch zum elektronischen Antragsverfahren PfAD.uia
- Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW (AnFöVO), Fassung vom 23.1.2019