Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen)? Die Abmeldung kann auch dann erfolgen, wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind.
Beschreibung
Den Antrag auf Außerbetriebsetzung können Sie mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) ganz einfach online stellen.
Sie können diesen Dienst aber auch vor Ort in Mettmann oder in unserer Nebenstelle in Langenfeld beantragen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Mettmann zur Verfügung steht.
Voraussetzungen
Für das Online-Verfahren
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, welches im Kreis Mettmann angemeldet ist.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
- Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) mit verdecktem Sicherheitscode.
Außerbetriebsetzung in den Zulassungstellen Mettmann und Langenfeld
- Das Fahrzeug darf hierbei auch außerhalb des Kreises Mettmann zugelassen sein.
Verfahrensablauf
Online-Außerbetriebsetzung
Bitte überprüfen Sie zuerst Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern entfernen. Sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich.
Und so funktioniert es :
- i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen und anmelden.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung kann sofort online abgerufen werden.
Eine Anleitung zum Freilegen der Sicherheitscodes und ein Video hierzu finden Sie unter Weiterführende Informationen.
Außerbetriebsetzung in den Zulassungstellen
Die Kennzeichen dürfen erst in der Zulassungsstelle nach der Abmeldung und nach Aufforderung durch Ihren Sachbearbeiter entsiegelt werden. Es ist nicht zulässig, bereits entsiegelte Kennzeichen zur Abmeldung vorzulegen.
Kennzeichen reservieren oder übertragen
Falls Sie das Fahrzeug später wieder anmelden und für die Wiederzulassung Ihre jetzige Kennzeichenkombination behalten möchten, sollten Sie diese fahrzeugbezogen bei der Abmeldung reservieren. Zudem ist es möglich, Ihre jetzige Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug zu reservieren. In beiden Fällen beträgt die Reservierungsdauer 12 Monate.
Sie möchten Ihre bisherige Kennzeichenkombination sofort auf ein neues Fahrzeug übernehmen? Dann beachten Sie bitte Folgendes:
- Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden und am selben Tag ein neues Fahrzeug auf das gleiche Kennzeichen anmelden möchten, benötigen Sie einen neuen Satz Kennzeichen, falls Sie das Altfahrzeug nach der Abmeldung noch bewegen möchten.
- Es entstehen Ihnen Mehrkosten in Höhe von 25,60 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Außerbetriebsetzung in den Zulassungstellen Mettmann und Langenfeld
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
- Kennzeichenschild(-er)
- Anhängerverzeichnis (falls vorhanden)
- Verwertungsnachweis (falls vorhanden)
- Wird bei der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis vorgelegt, müssen Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit vorlegen. Beide Dokumente werden im Falle einer Verwertung von der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen.
- Wird bei der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis vorgelegt, müssen Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung Teil II mit vorlegen. Beide Dokumente werden im Falle einer Verwertung von der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- (493 kB)
Interne Links
Externe Links
Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle
- 16,80 Euro für die Außerbetriebsetzung
- 12,80 Euro Kennzeichenreservierung für ein anderes Fahrzeug (online nicht möglich!)
- 2,60 Euro Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug
Internetbasierte Außerbetriebsetzung (iKfz)
- Ab 2,70 Euro zuzüglich Versandkosten
- 2,60 Euro Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug