Reparaturkennzeichen
Ihre Kennzeichenschilder sind noch komplett vorhanden, aber defekt (zum Beispiel Platine verbogen), oder sie sind nicht mehr lesbar? Dann benötigen Sie ein neues Kennzeichenschild.
Erforderliche Unterlagen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
- Beide Kennzeichenschilder, sofern Ihre Schilder letztmalig vor dem 01.01.2015 gesiegelt wurden
- Nur das beschädigte Kennzeichenschild, sofern Ihre Schilder nach dem 01.01.2015 gesiegelt wurden
Sie können dieses Anliegen auch (ohne Vollmacht) durch einen Dritten für Sie erledigen lassen.
Bei entsiegelten Kennzeichenschildern wird eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt und wir benötigen zusätzlich
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Siegel auf den Kennzeichen noch komplett vorhanden sein müssen. Entsiegelte Kennzeichenschilder können nicht ausgetauscht werden.
Kosten
Ab 4,40 Euro (abhängig von der Anzahl der Kennzeichenschilder), zuzüglich Kosten für die Kennzeichenschilder