Rotes Dauerkennzeichen
Auf Antrag kann Ihnen ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die Voraussetzungen für ein rotes Dauerkennzeichen erfahren Sie hier.
Beschreibung
Ein rotes Dauerkennzeichen kann ausschließlich befristet oder widerruflich zur "wiederkehrenden betrieblichen Verwendung" beantragt werden.
Es darf nur für
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten und
- Überführungsfahrten
verwendet werden.
Über jede dieser Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen führen, aus denen
- das verwendete Kennzeichen
- das Datum der Fahrt
- deren Beginn und Ende
- der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift
- die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs
- die Fahrzeug-Identifikationsnummer und
- die Fahrtstrecke
ersichtlich sind.
Voraussetzungen
Ein rotes Dauerkennzeichen kann von
- Kfz-Herstellern
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Teileherstellern und
- Kfz-Händlern
- Technischen Prüfstellen
befristet oder widerruflich zur "wiederkehrenden betrieblichen Verwendung" beantragt werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein rotes Dauerkennzeichen beantragen möchten, stellen Sie bei uns bitte zunächst einen formlosen schriftlichen Antrag und fügen Sie Ihren Gewerbeschein beziehungsweise Ihren Handelsregisterauszug bei.
Außerdem müssen Sie beim Bürgerbüro Ihrer Stadt ein Führungszeugnis mit dem Hinweis: "Behördliche Anfrage" unter Angabe des Verwendungszweckes "Rotes Kennzeichen" beantragen. Nach Eingang Ihres Antrages bei uns wird von uns ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg eingeholt. Wenn dieser nach etwa vier bis sechs Wochen bei uns vorliegt, werden Sie von uns benachrichtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
Bei Abholung durch Dritte zusätzlich
- Ihre Vollmacht
- Ihren originalen Personalausweis
- den eigenen Personalausweis
Kosten
168,20 Euro, zuzüglich Kosten für die Kennzeichenschilder
Termin vereinbaren | Öffnungszeiten
Rechtsgrundlage(n)
Formulare zum Download
- (PDF, 175 kB)