Mauersegler & Schwalben
Schwalben und Mauersegler gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten. Schwalbennester dürfen daher nicht von Häusern abgeschlagen werden. Ebenso dürfen Spalten, in denen Mauersegler nisten, nicht verschlossen werden.
Beschreibung
Dieses Verbot gilt ganzjährig, also auch dann, wenn die Tiere auf Nahrungssuche oder in ihrem Winterquartier auf einem anderen Kontinent sind. Der Zugang zu den bestehenden Nestern darf auch nicht durch Baugerüste, Netze, Folien oder ähnliches versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch vor Bau- und Sanierungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Arbeiten zur Sanierung sollten aber bevorzugt in den Monaten von September bis Februar durchgeführt werden. Näheres finden Sie in unserem Faltblatt.
Während der Brutzeit der Vögel kann es passieren, dass Hauswände und Fenster von Kot beschmutzt werden. Einen wirksamen Schutz für Hausfassaden gegen die unerwünschte Verschmutzung bieten Kotbretter. Durch das Anbringen eines solchen Brettes, das den Kot und das Nistmaterial auffängt, können Sie die Verschmutzung reduzieren.
Schwalben und Mauersegler am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse. Auch aus diesem Grund sollten alle dazu beitragen, dass dieser Lebensraum für die Tiere erhalten bleibt.