Oldtimerkennzeichen
Beschreibung
Sie erhalten für ein historisches Fahrzeug ein "Oldtimerkennzeichen", wenn Sie es vor allem als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" verwenden und es
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurde,
- weitgehend im Originalzustand und
- gut erhalten ist.
Sie erhalten dann von uns ein Eurokennzeichen mit einer normalen Kennzeichenkombination. Zusätzlich wird in Ihrem Fahrzeugschein beziehungsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und auf Ihrem Kennzeichen hinter der letzen Zahl ein "H" für "historisch" eingedruckt beziehungsweise eingestanzt. Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit, das Oldtimerkennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen möchten, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Kennzeichenschilder
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel vom TÜV oder der DEKRA) nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung über das Vorliegen der Voraussetzungen für das Oldtimerkennzeichen
Falls Sie das Oldtimerkennzeichen durch einen Dritten beantragen lassen möchten, zusätzlich
- Ihre Vollmacht
- Ihren originalen Personalausweis
- den eigenen Personalausweis
Wenn das Oldtimerkennzeichen für ein Fahrzeug Ihrer Firma gelten soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung
- Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
Kosten
Ab 31,20 Euro - abhängig vom Aufwand.
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Rechtsgrundlage(n)
Formulare zum Download
- (PDF, 175 kB)