Inhalt

Oldtimerkennzeichen

Für die Verwendung eines historischen Fahrzeugs als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" benötigen Sie ein Oldtimerkennzeichen. Welche Voraussetzungen ihr Fahrzeug erfüllen muss, erfahren Sie hier.

Beschreibung

Sie erhalten für ein historisches Fahrzeug ein "Oldtimerkennzeichen", wenn Sie es vor allem als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" verwenden und es

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurde,
  • weitgehend im Originalzustand und
  • gut erhalten ist.

Sie erhalten dann von uns ein Eurokennzeichen mit einer normalen Kennzeichenkombination. Zusätzlich wird in Ihrem Fahrzeugschein beziehungsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und auf Ihrem Kennzeichen hinter der letzen Zahl ein "H" für "historisch" eingedruckt beziehungsweise eingestanzt. Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit, das Oldtimerkennzeichen mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen möchten, bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Kennzeichenschilder
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel vom TÜV oder der DEKRA) nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung über das Vorliegen der Voraussetzungen für das Oldtimerkennzeichen

Falls Sie das Oldtimerkennzeichen durch einen Dritten beantragen lassen möchten, zusätzlich

  • Ihre Vollmacht
  • Ihren originalen Personalausweis
  • den eigenen Personalausweis

Wenn das Oldtimerkennzeichen für ein Fahrzeug Ihrer Firma gelten soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Kosten

Ab 31,20 Euro - abhängig vom Aufwand.

Termin vereinbaren | Öffnungszeiten

Rechtsgrundlage(n)

Formulare zum Download

Kontakt

Kontakt

Kontakt