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Wechselkennzeichen

Sie können bei uns ein Wechselkennzeichen, das für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden kann, beantragen. Sie dürfen das Kennzeichen jedoch zur gleichen Zeit nur an einem dieser beiden Fahrzeuge führen. 

Beschreibung

Möglich ist das Wechselkennzeichen für:

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 Kilogramm Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
  • Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse, sofern diese ein zweizeiliges Kennzeichen führen
  • Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen", siehe Oldtimer-Wechselkennzeichen

Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

  • Saisonkennzeichen
  • Rote Dauerkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Grüne Kennzeichen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Verfahrensablauf

Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.

Für beide Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden, muss die Kfz-Steuer in vollem Umfange entrichtet werden, ebenso muss für beide Fahrzeuge eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Hinweise

Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, dürfen Sie nur dann auf öffentlichen Straßen abstellen, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.

Kosten

Die Zulassungsgebühren erhöhen sich im Falle der Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6,00 Euro je Fahrzeug.

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