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Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Der Kreis Mettmann unterstützt Einzel- oder Gruppenberatung im Rahmen des Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) vor Aufnahme einer Geschäftstätigkeit. Das BPW ist eine Beratungsförderung für potentielle Existenzgründer in der Vorgründungsphase.

Beschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Beratungsleistungen für die Gründung und die Übernahme eines unabhängigen Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens sowie gegebenenfalls die tätige Beteiligung.

Förderfähig ist zudem eine Beratung für den Übergang zum Haupterwerb von einem im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen, dessen Gründung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und beabsichtigen, in Nordrhein-Westfalen zu gründen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen Zuschusses zwischen 50 und 90 Prozent eines Tagewerksatzes für bis zu 8 Tagewerke, abhängig von der Gründungsart und weiteren Voraussetzungen.

Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie unter IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH

Weiterführende Informationen

Kontakt

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