Beschwerden gegen baurechtliche Entscheidungen
Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Baubehörde nicht einverstanden sind, befassen wir uns als Aufsichtsbehörde über die zehn kreisangehörigen Städte mit Ihren Eingaben und Beschwerden.
Beschreibung
Es kann vorkommen, dass Ihre Stadtverwaltung zu Ihren Bauaktivitäten etwas entscheidet, das Sie für falsch halten. Dann können Sie sich beschweren.
- Ihre Beschwerde richten Sie bitte zuerst an die Bauaufsicht Ihrer Stadtverwaltung (siehe unter weiterführende Informationen). Dort wird dann darüber entschieden.
Fällt die Entscheidung zu Ihren Ungunsten aus,
- können Sie sich an uns wenden. Schildern Sie bitte kurz Ihr Problem und fügen Sie die Entscheidung Ihrer Stadt bei. Wir werden dann den Vorgang für Sie noch einmal prüfen und Ihnen und der Stadt das Ergebnis schriftlich mitteilen. Da für eine sachgerechte Prüfung in den meisten Fällen der Stadt noch einmal Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu Ihren Argumenten zu äußern, kann diese Prüfung natürlich etwas dauern.
Neben dieser Möglichkeit der Überprüfung, können Sie aber auch gegen die städtische Entscheidung klagen. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Frist
Bitte beachten Sie, dass Sie die Klage binnen eines Monats, nachdem Sie die Entscheidung Ihrer Stadt erhalten haben, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen müssen. Diese Frist besteht auch, wenn wir den Vorgang nochmals für Sie überprüfen.
Weiterführende Informationen
Externe Links
- Bauaufsichtsamt Erkrath
- Bauaufsichtsamt Haan
- Bauaufsicht Heiligenhaus
- Stadt Hilden - Bauaufsichtsamt
- Untere Bauaufsichtsbehörde Langenfeld
- Bauaufsichtsamt Mettmann
- Bauaufsichtsamt Monheim am Rhein
- Bauordnung Ratingen
- Bauordnungsamt Velbert
- Stadt Wülfrath - Bauaufsichtsamt
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
Kosten
Ihre Klage verursacht Gerichtsgebühren. Diese richten sich nach dem Streitwert. Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, werden Ihnen die Gebühren erstattet. Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie diese Kosten tragen.
Kontakt
Kontakt
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Herr Eckel
Kreis Mettmann, Der Landrat
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Bauaufsicht
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2819
- Raum: 3.108
- E-Mail: verwaltung-unb@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
-
Frau Hanst-Usorasch
Kreis Mettmann, Der Landrat
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Bauaufsicht
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2611
- Raum: 3.107
- E-Mail: verwaltung-unb@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
-
Frau Krasser
Kreis Mettmann, Der Landrat
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Bauaufsicht
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2824
- Raum: 3.111
- E-Mail: verwaltung-unb@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
-
Frau Schäfer
Kreis Mettmann, Der Landrat
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Bauaufsicht
Abteilungsleitung
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2610
- Raum: 3.109
- E-Mail: a.schaefer@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
-
Herr Schmidt
Kreis Mettmann, Der Landrat
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Bauaufsicht
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2827
- Raum: 3.110
- E-Mail: verwaltung-unb@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
Kontakt
-
Frau Gönner
Kreis Mettmann, Der Landrat
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Städte Heiligenhaus, Hilden, Mettmann
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2633
- Fax: 02104 99-5602
- Raum: 3.119
- E-Mail: obab@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
-
Frau Grulke
Kreis Mettmann, Der Landrat
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
Abteilungsleitung
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2605
- Fax: 02104 99-5602
- Raum: 3.106
- E-Mail: obab@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
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Frau Müller
Kreis Mettmann, Der Landrat
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Städte Monheim am Rhein, Wülfrath, Ratingen
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2615
- Fax: 02104 99-5602
- Raum: 3.113
- E-Mail: obab@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)
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Frau Müschenborn
Kreis Mettmann, Der Landrat
Regionalplanung, Bauleitplanung, Obere Bauaufsicht
zuständig für die Stadt Erkrath, Haan, Langenfeld, Velbert
Goldberger Straße 30
Verwaltungsgebäude 3
40822 Mettmann
- Telefon: 02104 99-2606
- Fax: 02104 99-5602
- Raum: 3.116
- E-Mail: obab@kreis-mettmann.de
- Kontaktformular (verschlüsselt)