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Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug in ein anderes Land exportieren möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (= Zollkennzeichen).

Beschreibung

Auf dem Ausfuhrkennzeichen findet sich auf der rechten Seite ein Datumsfeld auf rotem Grund. Es gibt den letzten Tag der Zulassung an. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben, weil es danach ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist (es sei denn, Sie beantragen rechtzeitig mit einer entsprechenden Begründung die Verlängerung des Ausfuhrkennzeichens). Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung bei uns erforderlich.

Eine Vorführung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich, wenn

  1. die antragstellende Person im Kreis Mettmann wohnt,
  2. das Fahrzeug zuletzt im Kreis Mettmann zugelassen war oder
  3. das Fahrzeug durch eine anerkannte Prüforganisation im Kreis Mettmann identifiziert wurde (nicht älter als 7 Werktage).

Bei Bedarf können Sie bei uns auch einen internationalen Fahrzeugschein beantragen.

Voraussetzungen

Für ein Ausfuhrkennzeichen muss Kraftfahrzeugsteuer für mindestens einen Monat bezahlt werden. Dafür müssen Sie bei uns eine inländische Bankverbindung oder eine Bankverbindung eines Mitgliedstaates des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA – Single Euro Payments Area) nachweisen, von der das zuständige Hauptzollamt die Steuer abbuchen kann. Ohne den Nachweis einer solchen Bankverbindung dürfen wir Ihnen ein Ausfuhrkennzeichen nicht erteilen.

Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens (in der Regel ein Monat) richtet sich nach der Dauer der Gültigkeit der Versicherungsbestätigung. Längerfristig teilen wir ein Ausfuhrkennzeichen nur in begründeten Ausnahmefällen zu.

Bitte beachten Sie, dass wir Ausfuhrkennzeichen nur zuteilen,

  • für verkehrssichere Fahrzeuge (also keine Unfallfahrzeuge) und
  • wenn der Antragssteller im Kreis Mettmann wohnt oder
  • das Fahrzeug im Kreis Mettmann erworben wurde und der Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat. (In diesen Fällen muss zusätzlich ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz im Kreis Mettmann bestellt werden. Ein passendes Formular finden Sie unter "Formulare zum Download")

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen möchten, bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
  • eine Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen (erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug zur Zeit angemeldet ist)

Falls Sie das Ausfuhrkennzeichen durch einen Dritten abholen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn Sie das Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug Ihrer Firma benötigen, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Weiterführende Informationen

Kosten

Ab 34,60 Euro, abhängig vom Aufwand.

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