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Hygieneprüfung in Schwimmbädern

Wir überprüfen regelmäßig die Wasserqualität in Badeseen, Hallen- und Freibädern und sonstigen Badeeinrichtungen, legen die notwendigen Untersuchungen fest und beraten die Betriebsgesellschaften. Daher müssen uns alle Betriebe angezeigt werden.

Beschreibung


Badeseen, Hallen- und Freibäder sowie gemeinschaftlich genutzte Badeeinrichtungen in Hotels, Therapieeinrichtungen oder Schulen werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt auf eine einwandfreie Wasserqualität kontrolliert.


Verfahrensablauf

Wenn Sie uns den Betrieb einer solchen Einrichtung gemeldet haben, legen wir fest, in welchen Abständen Sie welche Untersuchungen des Badewassers vornehmen lassen müssen.

In der Regel werden die Einrichtungen einmal jährlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen durch die Gesundheitsaufsicht überprüft. Sie werden dann beraten, welche Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz Ihrer Badegäste notwendig sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Umweltbundesamtes.

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