Fleisch- & Trichinenuntersuchung
Zum Verzehr bestimmtes Fleisch muss von uns ebenso sorgfältig auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit hin überwacht werden, wie pflanzliche Lebensmittel. Bei den entsprechenden Schlachttieren muss daher eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt und das Fleisch als "tauglich" beurteilt und gekennzeichnet werden.
Achtung
Trichinenuntersuchung in der Weihnachts- und Neujahrswoche 2024/2025
Die Kreisverwaltung bleibt vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
Letzte Trichinenuntersuchung 2024: Freitag, 20.12., 11 Uhr.
Erste Trichinenuntersuchung 2025: Freitag, 03.01.
Untersuchung in Krefeld
Alle Fleischproben, die zwischen Weihnachten und Neujahr 2024/25 untersucht werden sollen, müssen eigenständig nach Krefeld zum CVUA-RRW (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper) gebracht werden.
Die Proben werden dort am Montag, 23.12.2024, Freitag, 27.12.2024 und am Montag, 30.12.2024 untersucht, wenn die Proben bis 10 Uhr dem Untersuchungsamt vorliegen.
Für die Untersuchung in Krefeld im CVUA-RRW ist ein zusätzliches Einsendeformular notwendig, das vollständig ausgefüllt werden muss.
Das Einsendeformular befindet sich am Kühlbriefkasten in einer separaten Klarsichthülle bzw. kann hier heruntergeladen werden.
Anschrift
CVUA-RRW
Deutscher Ring 100
47798 Krefeld
Beschreibung
Ziele der Schlachttieruntersuchung
- Tierseuchenermittlung,
- Störung des Allgemeinbefindens,
- Ermittlung bei Aufregung, Ermüdung und Erhitzung,
- Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften und
- Einwirkung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung.
Verfahrensablauf
Fleischuntersuchung
Wir untersuchen alle Teile des geschlachteten Tieres (einschließlich des Blutes) auf Veränderungen. Dabei wird Folgendes geprüft:
- krankhafte Veränderungen der Organe,
- Auffälligkeiten bei Geruch, Farbe, Konsistenz und Geschmack,
- tierschutzrechtliche Verstöße,
- Rückstände von Arzneimitteln und
- Sonstige Untersuchungen:
- abweichende Fleischreifung,
- Wässrigkeit und
- mangelhafte Ausblutung
Wenn Sie schlachten (lassen)
Wenn Sie ein Tier für den Verzehr schlachten (lassen) wollen, müssen Sie uns dies wenigstens 24 Stunden vorher mitteilen. Das gilt auch, falls Sie Ihre Tiere in einen Schlachthof bringen. Bitte geben Sie dabei an: Ort und Zeit der Schlachtung sowie die Art und Anzahl der Schlachttiere.
Welche Tiere müssen vor beziehungsweise nach der Schlachtung untersucht werden?
- Paarhufer (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen),
- Einhufer (Pferde),
- Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden und
- Haarwild (Säugetiere, die nicht als Haustiere gehalten werden und nicht ständig im Wasser leben), das nicht durch Erlegen bei der Jagd getötet wird.
Wenn das Fleisch von potentiellen Trichinenträgern (Schweine, Einhufer, Wildschweine, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse und anderen fleischfressende Tiere) für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, so müssen Sie es nach der Schlachtung amtlich auf Trichinen untersuchen lassen.
Weitere wichtige Informationen zur Trichinenuntersuchung finden Sie in der Kreisrechtssammlung - Amt für Verbraucherschutz.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- PDF-Datei: Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit
- PDF-Datei: Merkblatt - Hausschlachtungen
- PDF-Datei: Jagd: Merkblatt - Informationen für Jägerinnen und Jäger aus dem Lebensmittelrecht
Interne Links
Externe Links
Datenschutzhinweise
- (197 kB)
Formulare zum Download
- (PDF, 24 kB)