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Verbraucherbeschwerde

Das Amt für Verbraucherschutz ist auf Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe angewiesen. Informationen, unter welchen Voraussetzungen Sie bei uns eine Beschwerde einreichen können und welche Angaben wir dazu benötigen, erhalten Sie hier.

Beschreibung

Gesunde und genießbare Lebensmittel sind unverzichtbar. Lebensmittelkontrollierende Personen, tiermedizinisches Fachpersonal und Fachkräfte für Lebensmittelchemie des Kreises überwachen die Herstellung, Lagerung, den Transport und die Verarbeitung von Lebensmitteln, um sicherzustellen, dass keine Fehler unterlaufen.

Täglich werden Gastronomie, Lebensmittelherstellende Personen und Lebensmittelhandel im Kreis Mettmann überwacht. Unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure entnehmen Proben, die anschließend in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf oder vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld untersucht werden.

Außerdem überwachen sie den Markt für Gegenstände des täglichen Bedarfs und Kosmetika im Kreis Mettmann.

Angesichts der Größe und der Schnelllebigkeit des Marktes für Lebensmittel, Kosmetika und Gegenstände des täglichen Bedarfs können unsere Kontrollierenden leider nur mit Stichproben arbeiten. Daher sind sie auf Ihre Aufmerksamkeit angewiesen.

Gern nehmen wir Ihre Beschwerde an, wenn das betreffende Lebensmittel oder der Bedarfsgegenstand im Kreis Mettmann gekauft wurde, sich der Betrieb im Kreis Mettmann befindet oder Sie selbst im Kreis Mettmann wohnen.

Voraussetzungen

Bitte senden Sie uns Ihre Verbraucherbeschwerde, wenn 

  • Ihre Reklamation vor Ort nicht beachtet wird,
  • Sie wiederholt von Ihnen beanstandete Ware im selben Betrieb finden oder
  • Sie vermuten, dass andere Konsumierende dadurch gefährdet werden könnten,
  • gesundheitliche Beschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln oder den Gebrauch von Bedarfsgegenständen auftreten.

Verfahrensablauf

Für Ihre Beschwerde nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. Sie können die Ihnen verdächtige Ware auch direkt zu uns bringen. Normalerweise dauert es nur ein paar Tage, bis wir ein Untersuchungsergebnis für Sie haben. Dann melden wir uns bei Ihnen.

Wir können Ihre Beschwerde schnell bearbeiten, wenn Sie folgende Angaben machen: 

  • Um welches Lebensmittel geht es (genaue Bezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Herstellerinnen und Hersteller oder Importeurinnen und Importeur, sonstige Kennzeichnung, Verpackung, Gewicht)?
  • Wann und wo haben Sie das Lebensmittel gekauft?
  • Wie wurde es im Geschäft gelagert?
  • Eventuell: Wie haben Sie es transportiert, in Ihrem Haushalt gelagert und verarbeitet?
  • Wann haben Sie den Mangel festgestellt?
  • Welchen Mangel haben Sie festgestellt?
  • Falls Sie Gesundheitsbeschwerden haben oder hatten:

    • Welche Beschwerden sind aufgetreten?
    • Wie viel Zeit lag zwischen dem Zeitpunkt des Lebensmittelkonsums und dem Auftreten Ihrer Beschwerden?
    • Welche anderen Lebensmittel haben Sie konsumiert?
    • Haben Sie ärztliches Fachpersonal aufgesucht? Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie, uns den Namen und die Anschrift des ärztlichen Fachpersonals zu geben

Hinweise

Bitte beachten Sie: Geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer an. Auf Wunsch werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.

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