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Bürgerbegehren & Bürgerentscheid

Leichte Sprache: Bürger

Sie sind Bürger im Kreis Mettmann?
Und Sie möchten selbst über eine Sache im Kreis entscheiden?
Dann können Sie ein Bürgerbegehren machen.

So können Sie ein Bürgerbegehren machen:

  • Sie schreiben einen Antrag.
  • Und Sie müssen den Antrag begründen.
  • Die Frage muss man mit Ja oder Nein beantworten können.
  • Sie müssen die Kosten für das Begehren sagen.
  • Und wie die Kosten bezahlt werden sollen.
  • Mindestens 4 Prozent von allen Wählern müssen unterschreiben.
  • Bis zu 3 Personen müssen vertretungsberechtigt für alle Personen benannt werden.
    Vertretungsberechtigt bedeutet: Eine benannte Person handelt für alle anderen Personen.

Ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss vom Kreistag muss innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.

Aber es gibt auch Sachen, die man nicht mit einem Bürgerbegehren ändern kann.
Zum Beispiel:

  • wenn man die Ämter von der Kreisverwaltung abschaffen will.
  • wenn man neue Abteilungen bei der Kreisverwaltung einführen möchte.
  • wenn man die Haushaltssatzung ändern will.
  • wenn man die Steuern ändern will.
  • wenn man etwas gegen das Gesetz machen möchte.
  • wenn für das Thema in den letzten 2 Jahren ein Bürgerentscheid durchgeführt wurde.

Der Kreistag kann dem Bürgerbegehren entsprechen.
Wenn der Kreistag Nein zum Bürgerbegehren sagt,
gibt es einen Bürgerentscheid.
Der Bürgerentscheid wird innerhalb von 3 Monaten durchgeführt.
Der Kreistag bestimmt den Termin für den Bürgerentscheid.

Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?

  • Beim Bürgerentscheid kann die Frage nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.
  • Die Mehrheit von den Menschen muss dafür sein.
  • Die Mehrheit muss mindestens 20 Prozent aller Wähler sein.
  • Die Entscheidung vom Bürgerentscheid ist für den Kreistag bindend.
  • Der Kreistag darf die Entscheidung nicht ändern in den nächsten 2 Jahren.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Bürgerbegehren & Bürgerentscheid.


Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Kreisverwaltung Mettmann
Kreistagsbüro
Telefon: 0 21 04 99-12 24
Fax: 0 21 04 99-42 24
E-Mail: kreistagsbuero@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann