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Anregungen & Beschwerden

Leichte Sprache: Beschwerde

Sie möchten uns etwas sagen?
Oder Sie möchten uns etwas fragen?
Oder Sie möchten sich beschweren?
Dann können Sie uns das schreiben.
Sie können uns über ein Formular schreiben.

Sie möchten sich beschweren?
Füllen Sie bitte das Beschwerde-Formular aus:
Beschwerdeformular

Sie möchten uns zu einem Thema allgemein schreiben?
Füllen Sie bitte das Kontakt-Formular aus:
Kontaktformular

Sie können auch eine schriftliche Anregung oder Beschwerde nach Gesetz schreiben.
Das Gesetz heißt : Kommunalrecht.
Es gilt der Paragraph 21 der Kreisordnung NRW.

Im Gesetz steht:
Die Anregung oder Beschwerde muss schriftlich sein.
Die Anregung oder Beschwerde wird an den Kreistag gestellt.
Sie können die Anregung oder Beschwerde allein schreiben.
Oder Sie können sie mit anderen zusammen schreiben.

Mehr als 10 Personen unterschreiben die Anregung oder Beschwerde?
Dann muss 1 Person vertretungsberechtigt für alle Personen benannt werden.
Vertretungsberechtigt bedeutet: Eine benannte Person handelt für alle anderen Personen.

Ihre Beschwerde wird nicht bearbeitet, wenn:

  • der Inhalt gegen das Gesetz ist.
  • es schon eine Antwort auf Ihre Frage oder Beschwerde gibt.
  • es noch kein Urteil in einem Verfahren über Ihre Anregung oder Beschwerde gibt.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Anregungen & Beschwerden.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Kreisverwaltung Mettmann
Telefon: 0 21 04 99-0
Fax: 0 21 04 99-44 44
E-Mail: kme@kreis-mettmann.de

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