Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Dann müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Stadtverwaltung stellen.
Die Kreisverwaltung Mettmann ist die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Das heißt:
Sie prüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Und teilt Ihrer Stadtverwaltung das Ergebnis mit.
Wenn sie einen Antrag stellen möchten, müssen Sie ein begründetes Interesse nachweisen.
Zum Beispiel:
- Ihre deutsche Staatsangehörigkeit wird von einer Behörde in Frage gestellt
- für einen Job als Diplomat
- für die Anerkennung als Arzt
- für die Arbeit als Offizier bei der Bundeswehr
Sie müssen einen Nachweis für die Staatsangehörigkeit zeigen.
Zum Beispiel mit einem Personalausweis.
Oder mit einem Reisepass.
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Füllen Sie bitte diesen Antrag aus:
- (PDF, 326 kB)
Geben Sie den Antrag bei Ihrer Stadtverwaltung ab:
- (PDF, 42 kB)
Leben Sie im Ausland?
Nutzen Sie bitte die Anträge vom Bundesverwaltungsamt:
Anträge und Merkblätter für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Bundesverwaltungsamt)
Was kostet die Dienstleistung für Sie?
Was müssen Sie mitbringen?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie haben weitere Fragen?
Rechts- und Ordnungsamt
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Telefon: 0 21 04 99-16 23
Fax: 0 21 04 99-45 75
E-Mail: einbuergerung@kreis-mettmann.de
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann