Ausreisepflicht
Wenn Sie keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten,
müssen Sie Deutschland verlassen.
Dann müssen Sie innerhalb einer bestimmten Zeit ausreisen.
Sie wollen freiwillig ausreisen?
Die folgenden Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen können Ihnen helfen:
- (PDF, 9 kB)
International Organization for Migration
Sie haben eine Ausweisung erhalten?
Dann dürfen Sie nicht mehr in Deutschland bleiben.
Wenn Sie nicht ausreisen, droht Ihnen eine Abschiebung.
Bei einer Abschiebung erhalten Sie eine Einreisesperre.
Das heißt: Sie dürfen nicht wieder nach Deutschland einreisen.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist auszureisen, sprechen Sie uns an.
Vielleicht können Sie eine Duldung bekommen.
Diese ist 3 bis 6 Monate gültig.
Sie müssen dann aber trotzdem Deutschland verlassen.
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Ausreisepflicht.
Sie haben weitere Fragen?
Ausländeramt
Asyl, Rückkehrmanagement
Telefon: 0 21 04 99-0
Fax: 0 21 04 99-45 81
E-Mail: ausreise@kreis-mettmann.de
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann