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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kreis Mettmann ist bemüht, seinen Internet-Auftritt im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (gemäß Artikel 7 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie EU 2016/2102) gilt für die Website www.kreis-mettmann.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung wurde am 29.3.2023 erstellt.

Barrierefreie Inhalte

Barrierefreie Bereiche:

  • Alle Überschriften, Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
  • Alle Seiten können mit Maus und Tastatur bedient werden.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Der weitgehende Verzicht auf Abkürzungen ermöglicht Menschen, die einen Screen-Reader nutzen, einen fließenden Textvortrag. Notwendige Abkürzungen werden erklärt.
  • Aussagekräftige Titel für Links, Dokumente oder Bilder vermitteln den jeweiligen Inhalt.
  • Die Inhalte sowie die Bedienung des Internet-Angebotes werden in Leichter Sprache erklärt.
  • Die Schriftgröße ist skalierbar. Nutzen Sie hierfür die Tastenkombination "Strg" und "+" und "Strg" und "-". Alternativ können Sie die "Strg"-Taste drücken und am Mausrad drehen.
  • Bilder und Grafiken im Internet-Auftritt sind mit alternativen Texten hinterlegt. Diese beschreiben den Inhalt des Bildes.
    Bei den Pressemitteilungen gibt es die Alternativ-Texte erst seit 2023.

Nicht barrierefreie Inhalte

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
  • Auf www.kreis-mettmann.de ist ein externes Kreistagsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
  • Die Website www.kreis-mettmann.de hat bisher noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache. Diese werden zeitnah eingepflegt.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre:

  • Einige PDFs/Informationsblätter und Formulare sowie Dokumente von Dritten.
  • Teilweise enthalten Links im Internet-Auftritt und alle Bilder in Pressemitteilungen vor dem Jahr 2023 keine Alternativtexte.  

Begründung:

Die barrierefreie Pflege der Bild-, Dokument- und Textbestände geschieht fortlaufend.
Sie ist für alle Dateien aber nur Stück für Stück umzusetzen.
Inhalte von Dritten können nicht bearbeitet werden.

Feedback und Kontaktangaben

Hinweise auf eine Barriere in diesem Internetauftritt können Sie uns mithilfe des Fehler-Melden-Formulars zusenden. Dieses Formular ist auf jeder Seite über die Fußzeile erreichbar.

Bitte beachten Sie dabei unsere Datenschutzhinweise, die sich auch auf die Übermittlung dieses Formulars beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem Kreis Mettmann nicht erfolgreich war oder Sie keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barriereferie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 8553451.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Inklusionsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.