Kommunalaufsicht
Der Landrat übt die Kommunalaufsicht über die zehn kreisangehörigen Städte aus. Dazu gehört neben der Überwachung der Recht- und Gesetzmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung auch die Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte, Körperschaften und Stiftungen.
Der Landrat führt als untere staatliche Verwaltungsbehörde die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die zehn Städte des Kreises Mettmann.
Wir prüfen im Rahmen der Kommunalaufsicht insbesondere die Recht- und Gesetzmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die kommunalen Körperschaften.
Zu unseren Aufsichtsmitteln zählen nach dem kommunalen Verfassungsrecht, der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) unter anderem das Informations- und Unterrichtungsrecht, das Beanstandungs- und Aufhebungsrecht, das Anordnungsrecht, Ersatzvornahmen sowie Genehmigungen und Versagungen.
Wenn Sie mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie von unterschiedlichen Beschwerdemöglichkeiten Gebrauch machen. Eine Übersicht steht Ihnen unter den Publikationen zum Download zur Verfügung. Die Kommunalaufsicht beinhaltet auch die Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte, Körperschaften und Stiftungen. Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen ebenfalls unter den Publikationen zum Download zur Verfügung.
FAQ
• Wer entscheidet über eine allgemeine Beschwerde/Eingabe?
• An wen richte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
• Wo kann ich von meinem Petitionsrecht Gebrauch machen?
• Welche Aufgaben umfasst die Finanzaufsicht?
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestimmt, dass die Aufsicht des Landes die Städte in ihren Rechten schützt und die Erfüllung ihrer Pflichten sichert. Das in dieser Vorschrift verankerte Recht, die Kommunen zu überwachen, wird im 13. Teil der GO NRW näher beschrieben. Wir bearbeiten, bewerten, bestätigen oder genehmigen beispielsweise im Rahmen der Finanzaufsicht Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen, Haushaltssicherungskonzepte, Jahresabschlüsse kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Prüfberichte der Gemeindeprüfungsanstalt und die wirtschaftliche Betätigung der kreisangehörigen Städte, Körperschaften und Stiftungen.
Weitere Informationen zum Thema "Haushalte und Finanzen der Kommunen" finden Sie im Internetangebot des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW unter dem Themenbereich „Kommunales/Kommunale Finanzen/ kommunale Haushalte“.