Wiederzulassung von Fahrzeugen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen, welches zuvor im Zulassungsbezirk des Kreises Mettmann zugelassen war.
Beschreibung
Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.
Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte auf unser STVA-Portal.
Voraussetzungen
Für das Online-Verfahren
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite (nur bei Halter- oder Kennzeichenwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) der Halterin bzw. des Halters für den Einzug der Kfz-Steuer
Verfahrensablauf
Für das Online-Verfahren
Und so funktioniert es:
- i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Bei Kennzeichen und/oder Halterwechsel Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen und eintragen.
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
- Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch innerhalb von drei Tagen an Sie versendet.
- Plakettenträger aufbringen und losfahren.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Wiederzulassung nicht online durchführen möchten, bringen Sie bei einem Besuch der Zulassungsstelle Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein (mit Hinweis auf die Außerbetriebsetzung)
- Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB erhalten Sie bei Ihrer Versicherung)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat
Falls Sie die Wiederzulassung durch einen Dritten erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.
Falls das Fahrzeug auf Ihre Firma wieder zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel).
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle
- ab 23,90 Euro
Internetbasierte Zulassung (iKfz)
- ab 11,50 Euro zzgl. Versandkosten
Termin vereinbaren | Öffnungszeiten
Formulare zum Download
- (PDF, 78 kB)
- (PDF, 86 kB)
- SEPA-Lastschriftmandat
- (PDF, 175 kB)