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i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung

Hier finden Sie unser Angebot an Online-Dienstleistungen bei denen der Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus gestellt und die Gebührenzahlung gleich online mit erledigt werden kann.


Start in die 4. Stufe i-Kfz am 01.09.2023

Zum 01.09.2023 tritt die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft.

Dann ist es möglich, direkt nach der online Zulassung mit dem Fahrzeug loszufahren. Dafür wird ein digitaler Zulassungsbescheid zum Ausdrucken bereitgestellt. Mit dem ausgedruckten Zulassungsbescheid besteht die Berechtigung bis zu 10 Tagen innerhalb Deutschlands am Straßenverkehr ohne Siegel und Fahrzeugdokumente teilzunehmen. Die Zulassungsdokumente und Siegel werden innerhalb dieser Zeit von der Kfz-Zulassungsstelle per Post übersandt. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert »i-Kfz«.

Wichtig: Die nicht gesiegelten Schilder sind vor Fahrtantritt am Fahrzeug anzubringen und der ausgedruckte vorläufige Zulassungsbescheid muss von außen sichtbar im Fahrzeug befestigt werden.

Zeit und Kostenersparnis bei Nutzung unseres i-Kfz Portals

Neben der Zeitersparnis und dem Vorteil des sofortigen Losfahrens, sparen Sie bei der Online-Beantragung auch erheblich an den Zulassungsgebühren. Die Gebühren für die i-Kfz Vorgänge liegen künftig deutlich unter den regulären Gebührensätzen bei der Zulassung vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle.

Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Gebühren.



Folgende Dienstleistungen können Sie per i-Kfz beantragen:

Ausgenommen von der vollautomatisierten Bearbeitung bleiben

  • der Eintrag technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
  • die Umkennzeichnung ohne gleichzeitigen Halterwechsel
  • die Änderung der Personendaten ohne Halterwechsel (zum Beispiel infolge Heirat)
  • gewerblich genutzte Fahrzeuge, die auf eine Gewerbeadresse zugelassen werden sollen

Verfahrensablauf

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie den Online-Antrag stellen und die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie den Kennzeichenschildern entfernen. 

Sind die Sicherheitscodes einmal freigelegt, und der Online-Zulassungsvorgang kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird ein Gang zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle zwingend erforderlich.

Nach der Antragstellung erhalten Sie den Kfz-Brief, Kfz-Schein (und je nach Einzelfall die Kennzeichenplaketten) innerhalb von drei Tagen nach Antragsbearbeitung durch die Kfz-Zulassungsstelle Mettmann auf dem Postweg.

Sofortiges Losfahren

Wenn Sie die Kennzeichen an dem noch zugelassenen Fahrzeug behalten (Kennzeichenmitnahme), können Sie nach der Antragstellung sofort losfahren. Hierzu müssen Sie unbedingt binnen längstens 30 Minuten den Zulassungsbescheid über das Portal abrufen.

Wenn Sie neue Kennzeichen benötigen, können Sie nicht direkt nach der Antragstellung losfahren.

Weiterführende Informationen

Kosten

Gebühren Kfz-Zulassung

Neue Gebühren ab dem 01.09.2023

Zulassungs­vorgangbis 31.08.2023

ab 01.09.2023

bei Besuch der Zulassungsstelle

ab 01.09.2023

bei Nutzung des Onlineverfahrens

Neuzulassung ab 27,60 € ab 30,60 € ab 16,30 €
Umschreibung auf einen anderen Halter unter Beibehaltung des Kennzeichens ab 19,90 € ab 26,80 € ab 18,09 €
Umschreibung mit neuem Kennzeichen ab 30,20 € ab 30,30 € ab 19,79 €
Tageszulassung
ab 46,50 € ab 22,29 €
Zuzug in den Kreis Mettmann ab 17,60 € ab 25,10 € ab 13,79 €
Adressänderung innerhalb des Kreises Mettmann ab 12,00 € ab 12,00 € ab 8,19 €
Außerbetriebsetzung ab 7,80 € ab 16,80 € ab 2,70 €
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.




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