Anmeldung der Tätigkeit eines Gesundheitsfachberufes
Sie wollen einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben oder Mitarbeiter aus diesen Berufen beschäftigen? Dann müssen Sie die Aufnahme, aber auch die Beendigung der Tätigkeit bei uns im Gesundheitsamt anzeigen.
Beschreibung
Gleiches gilt auch für die Erbringung einer vorübergehenden oder gelegentlichen medizinischen Dienstleistung im Sinne der Artikel 5 - 9 der Richtlinie 2005/36/EG.
Für Angehörige eines akademischen Heilberufes gilt die Meldepflicht gegenüber der jeweiligen Berufskammer. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Ärztekammer Nordrhein, der Psychotherapeutenkammer NRW und der Zahnärztekammer Nordrhein.
Hebammen
Bezüglich der Anmeldung einer Tätigkeit als Hebamme gelten besondere Erfordernisse. Diese finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung benötigen wir von Ihnen
- eine Kopie Ihrer Erlaubnisurkunde, welche nicht amtlich beglaubigt sein muss, und
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses, sowie
- das ausgefüllte Anmeldeformular.
Sollten Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sein, muss Ihr Arbeitgeber Sie anmelden und die Unterlagen einreichen. Ihr Arbeitgeber muss
- eine Kopie Ihrer Berufsurkunde, welche nicht amtlich beglaubigt sein muss, und
- den Personalausweis.
Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, sofern Sie wünschen.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Formulare zum Download
- (PDF, 194 kB)
- (PDF, 178 kB)