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Niederschlagswasser-Einleitung - kommunal

Niederschläge aus Regen, Schnee oder Hagel müssen auch auf versiegelten öffentlichen Flächen ordnungsgemäß beseitigt werden. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Beschreibung

Stadtentwässerung

Die kreisangehörigen Städte sind dazu verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß zu beseitigen. Hierfür werden Kanäle gebaut und Trennsysteme eingerichtet. In diesen Trennsystemen wird das Niederschlagswasser und das Schmutzwasser getrennt. Das Schmutzwasser wird zur nächsten Kläranlage weitergeleitet. Das Regenwasser kann versickern oder es wird in ein nahegelegenes Gewässer eingeleitet.

Entspricht die Entwässerung dem geforderten Stand der Technik, erteilt die Untere Wasserbehörde (UWB) des Kreises Mettmann den kreisangehörigen Städten eine wasserrechtliche Erlaubnis. Zusätzlich muss die Kommune eine Netzanzeige einreichen, wenn ein Neubau des Kanals erforderlich ist und/oder sich die Maßnahme auf das Kanalnetz auswirkt. Die rechtlichen Grundlagen können Sie unter Landeswassergesetz (LWG NRW) - § 57 Abs. 1 und 2 und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - §§ 8, 9, 10) nachlesen.

Ist das Regenwasser stark verschmutzt oder belastet, muss es über eine Kläranlage gereinigt werden. Für die Errichtung einer solchen zentralen Anlage müssen Sie einen Antrag bei der UWB stellen.

Wenn die Reinigung des Abwassers dezentral über eine bestehende Anlage erfolgen soll, muss diese in der Liste des Landesamtes für Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) aufgeführt sein.

Straßenentwässerung

Das gleiche Verfahren gilt für Straßenbaulastträger, die für die Entwässerung von Straßen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zuständig sind.

Der Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers richtet sich hier nach der durchschnittlichen Tagesverkehrsstärke (DTV Kfz/d). Ist diese kleiner gleich 15.000 Kfz/d kann das Wasser am Straßenrand in der „belebten Bodenzone“ versickern. Wenn der Wert höher liegt oder die Versickerung nicht möglich ist, muss eine Behandlung erfolgen. Den Verschmutzungsgrad müssen Sie bei der UWB erfragen.

Innerhalb von Wasserschutzzonen ist eine Behandlung von Straßenabwässern immer erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragsstellung benötigen Sie den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur kommunalen Niederschlagswassereinleitung.

Den Begleitbogen zur Niederschlagsentwässerung, müssen Sie immer ausfüllen und mit dem Antrag bei der UWB einreichen. Den Antrag benötigen wir in 4-facher Ausfertigung.

Weiterführende Informationen

Formulare zum Download

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