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Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig zulassen.

Beschreibung

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen?

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.

Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.

Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte auf unser STVA-Portal.


Voraussetzungen

Für das Online-Verfahren

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen und anmelden.
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode.
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

Verfahrensablauf

Für das Online-Verfahren

So funktioniert es:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen.
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, und sofort losfahren. Dieser ist max. 10 Tage gültig.
  • Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

Um die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bei uns vor Ort in der Zulassungsstelle zu beantragen, bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
  • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Ihre Bankdaten für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat

Falls Sie die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges durch einen Dritten erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktuellen Handelsregisterauszug beziehungsweise aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Weiterführende Informationen

Kosten

Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • ab 30,60 Euro

Internetbasierte Zulassung (iKfz)

  • ab 17,50 Euro zuzüglich Versandkosten

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