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Nachweis - Abfallerzeugernummer

Gewerbliche Abfallerzeuger benötigen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.

Beschreibung

Abfallerzeuger ist derjenige, der tatsächlich über die Abfallentstehung und die Entsorgung entscheidet, also die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat. Bei Baumaßnahmen ist dies in der Regel der Bauherr. Ausnahme sind Baumaßnahmen privater Bauherren. Hier ist der ausführende Bauunternehmer auch Abfallerzeuger.

Verfahrensablauf

Die Erzeugernummer tragen Sie in alle Nachweisformulare (Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Übernahmeschein), die den Entsorgungsweg Ihrer gefährlichen Abfälle begleiten, ein.

Zuständige Behörde für die Vergabe dieser Nummer ist für Anfallstellen im Kreis Mettmann in der Regel das Umweltamt des Kreises. Betreibt Ihr Unternehmen allerdings eine Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung betreut, dann ist diese auch Ihr Ansprechpartner für die Vergabe der Erzeugernummer.

Erforderliche Unterlagen

Eine Abfallerzeugernummer beantragen Sie bitte mittels den bereitgestellten Formularen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Wichtig:
Die Erzeugernummer ist an die jeweilige Anfallstelle gebunden. Hat Ihr Unternehmen mehrere Betriebsstätten, so benötigen Sie für jede einzelne auch eine eigene Erzeugernummer. Gleiches gilt für Baustellen. Auch hier bekommt jede Baustelle eine eigene Erzeugernummer.

Kosten

Für die Vergabe der Nummer wird landesweit eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

Datenschutzhinweise

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