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Immissionsschutz - Genehmigungsverfahren für Anlagen

Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der Anlage 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV) aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Beschreibung

Erläuterungen zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen können Sie in der bereit gestellten Publikation nachlesen. Auf die Erteilung der Genehmigung haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt sind.

Vergleichbare Informationen über Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.

Verfahrensablauf

Am Anfang eines jeden Genehmigungsverfahrens sollte ein Beratungsgespräch mit uns stehen. Wir stehen Ihnen im Vorfeld der Antragstellung, also bereits in der Planungsphase, bei allen Fragen zur Seite. Wir prüfen insbesondere auch, welche Immissionsschutzbehörde (Kreis Mettmann oder Bezirksregierung Düsseldorf) für Ihren Antrag die zuständige Genehmigungsbehörde ist. Die Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) festgelegt.

In unserem Genehmigungsleitfaden haben wir alle wichtigen Informationen zum Genehmigungsverfahren zusammengestellt. Sie erhalten darin Informationen zu den benötigten Unterlagen, zum Ablauf, der Dauer und den Kosten des Verfahrens. Ebenfalls finden Sie dort Hinweise auf die benötigten Formulare und Formblätter, auf die Sie über »Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren« zugreifen können.

Erforderliche Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen, ein erfahrenes Ingenieurbüro mit der Erstellung der Antragsunterlagen und der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragen. Geeignete Sachverständige finden Sie im Internet.

Weiterführende Informationen

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