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Grundstücksbewertung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann nimmt die Aufgaben zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen gemäß § 192 BauGB wahr.

Beschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in NRW aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) 1960 eingerichtet worden. Das Ziel ihrer Arbeit besteht unter anderem darin, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen. Hierzu werden Grundstücksmarktberichte sowie Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte jährlich aktualisiert und im Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) veröffentlicht. Auf Ihren Antrag hin erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken.

Weitere Aufgaben, insbesondere zu den Produkten und Dienstleistungen, finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf Verkehrswertgutachten:

  • Sie stellen einen Antrag auf ein Verkehrswertgutachten. Bitte verwenden Sie hierzu das Antrags-Formular und senden Sie es uns unterschrieben zu.
  • Es folgt die erste Ortsbesichtigung des Objektes durch Sachbearbeiter der Geschäftsstelle. Die Zustandsmerkmale des Bewertungsobjekts werden aufgenommen.
  • Während der zweiten Ortsbesichtigung wird das Objekt von i.d.R. drei Gutachtern des Gutachterausschusses nebst einem Sachbearbeiter der Geschäftsstelle begangen.
  • Im Anschluss wird in nicht öffentlicher Sitzung über das Objekt beraten und der Verkehrswert festgelegt.
  • Sie erhalten das Verkehrswertgutachten und den Gebührenbescheid per Post.

Zu den anderen Produkten und Dienstleistungen siehe die  Übersicht auf der GARS-Website.

Weiterführende Informationen

Kosten

Die Kosten sind abhängig vom entstehenden Aufwand. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich vor der Bearbeitung Ihres Antrags. Unsere Dienstleistung ist mehrwertsteuerpflichtig.

Datenschutzhinweis

Formulare zum Download

Kontakt

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