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Genehmigung für Gefahrguttransporte

Als Transportunternehmen, Fahrerin oder Fahrer eines Gefahrguttransports benötigen Sie für den Transport von Gefahrgütern auf öffentlichen Straßen in den meisten Fällen eine Genehmigung. Wichtige Informationen dazu sowie Ansprechpersonen im Straßenverkehrsamt finden Sie hier.

Beschreibung


"Gefährliche Güter" sind alle Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren für andere Menschen ausgehen können. Für den Transport von Gefahrgütern auf öffentlichen Straßen benötigen Sie in den meisten Fällen eine Genehmigung. 


Verfahrensablauf

Eine Liste des Positivnetzes (der ohne eine Genehmigung für Gefahrguttransporte benutzbaren Straße) und eine Auflistung der ohne Genehmigung transportierbaren Stoffe können Sie der Anlage unserer Allgemeinverfügung entnehmen. 

Wenn Sie Straßen benutzen wollen, die dort nicht aufgeführt sind, oder andere als die dort genannten Stoffe transportieren wollen, benötigen Sie eine so genannte "Einzelfahrwegbestimmung", die Sie bei uns beantragen können. 

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung müssen Sie folgende Angaben machen: 

Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn des Transports schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail zu stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird dann erteilt und per Post zugestellt, in dringenden Fällen auch per Fax. Die Genehmigung ist während des Transports mitzuführen.

Weiterführende Informationen

Kosten

Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang Ihres Transports. Wir informieren Sie, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben.

Kontakt

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