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Führerschein Klassen D1 und D1E

Hier erhalten Sie Informationen über die Füherschein Klassen D1 und D1E.

Beschreibung

Mit der Führerscheinklasse D1 dürfen Sie Busse fahren,

  • die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
  • deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit einem Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht).
  • Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.


Für Busse der Klasse D1 mit einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht brauchen Sie einen Führerschein der Klasse D1E.

Auch hier darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Voraussetzungen

Für den Führerschein der Klassen D1 und D1E müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Beide Führerscheine sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zusatzqualifikation für gewerblich tätige Busfahrer

Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse D1 oder D1E gewerblich nutzen wollen, benötigen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation.

Diese Qualifikationen erhalten Sie durch eine Ausbildung und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Sie wird in Ihren Führerschein eingetragen und gilt für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen bei der Industrie- und Handelskammer machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.

Verfahrensablauf

Die Fahrerlaubnis für die Klasse D1 und D1E wird auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für jeweils fünf Jahre. Ihren Führerscheinantrag für die Klassen D1 oder D1E können Sie bei uns in Mettmann stellen (Kreishaus, Raum 1.041). 

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie dazu bitte folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr). In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft.
  • Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „O“ (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich)

Weiterführende Informationen

Hinweise

Alle Untersuchungen können auch bei einem Werks – oder Betriebsarzt, bei einem Arzt mit dem Zusatz Verkehrsmediziner oder den Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt werden.

Kosten

42,60 Euro für die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags der Klasse D1 oder D1E ohne gewerbliche Nutzung oder
71,20 Euro mit gewerblicher Nutzung
37,30 Euro für die Verlängerung Ihres Qualifikationsnachweises

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