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Führerschein Klassen D und DE

Hier finden Sie Informationen zu den Führerschein Klassen D und DE.

Beschreibung

Mit der Führerscheinklasse D dürfen Sie

  • Busse fahren, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


Für Busse der Klasse D mit einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht benötigen Sie einen Führerschein der Klasse DE.

Der Anhänger darf grundsätzlich nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Voraussetzungen

Für den Führerschein der Klassen D und DE müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Beide Führerscheine sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zusatzqualifikation für gewerblich tätige Busfahrer

Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse D oder DE gewerblich nutzen wollen, benötigen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation.

Diese Qualifikation wird nach bestandener Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer in Ihren Führerschein eingetragen. Sie gilt für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen bei der Industrie- und Handelskammer machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.

Die Fahrerlaubnis für die Klasse D und DE wird auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für jeweils fünf Jahre. Ihren Führerscheinantrag für die Klassen D oder DE können Sie im Kreishaus in Mettmann, Raum 1.041, stellen.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung nach freier Wahl (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
  • Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „0“ (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur im Bürgerbüro Ihrer Stadt möglich).

Weiterführende Informationen

Hinweise

Alle Untersuchungen können auch zusammen bei einem Werks – oder Betriebsarzt, bei einem Arzt mit dem Zusatz Verkehrsmediziner oder den Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt werden.

Kosten

42,60 Euro für die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags der Klasse D oder DE ohne gewerbliche Nutzung oder
71,20 Euro mit gewerblicher Nutzung
37,30 Euro für die Verlängerung Ihres Qualifikationsnachweises

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