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Führerschein Klassen C1 und C1E

Hier finden Sie Informationen zu den Führerschein Klassen C1 und C1E.

Beschreibung

Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen Sie einen Transporter und einen LKW

  • über 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, fahren.
  • Auch mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Für die folgenden Fahrzeugkombinationen benötigen Sie einen Führerschein der Klasse C1E:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen oder

der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen,


sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Für den Führerschein der Klasse C1 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Sie müssen jedoch zuerst den Führerschein der Klasse B erwerben. Für den Führerschein der Klasse C1E müssen sie vorher die Führerscheine der Klassen B und C1 machen.

Übrigens: Die Führerscheine der Klasse C1 und C1E sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zusatzqualifikation für eine gewerbliche Nutzung

Wenn Sie Ihren Führerschein C1 oder C1E gewerblich nutzen wollen, brauchen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation. Dies gilt, wenn Ihr Führerschein nach dem 10. September 2009 ausgestellt wurde.

Diese Qualifikationen werden nach bestandener Prüfung in Ihren Führerschein eingetragen. Sie gelten für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.

Verfahrensablauf

Den jeweiligen Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder

  • im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Mettmann, Ratingen, Velbert) oder
  • bei uns in Mettmann.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)

Weiterführende Informationen

Kosten

43,40 Euro für die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags der Klassen C1 oder C1E ohne gewerbliche Nutzung oder
72,00 Euro mit gewerblicher Nutzung
37,30 Euro für die Verlängerung Ihres Qualifikationsnachweises

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