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Führerschein Klasse AM

Mit der Klasse AM dürfen Sie leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige leichte Straßen-Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Voraussetzungen

Im Einzelnen gelten die folgenden technischen Voraussetzungen:

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform;
  • dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform;
  • leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder

  • im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert),
  • oder bei uns in Mettmann

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)

Weiterführende Informationen

Kosten

Kosten: 43,40 Euro

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Kontakt

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