Förderung von Wohneigentum
Sie wollen ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen?
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen (0,5%) mit einem Tilgungsnachlass (10 %) zur Verfügung.
Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.
Von den Gesamtkosten des Objektes (Kaufpreis und Nebenkosten) sind 7,5 % als Eigenleistung zu tragen.
Beschreibung
Was wird gefördert?
- Der Neubau oder der Kauf eines Neubaus eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Der Kauf eines gebrauchten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
Näheres finden Sie in den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023
Zinsgünstige Darlehen
Sie erhalten ein Zinsgünstiges Darlehen (0,5%) in Höhe von:
177.000 € bei Einkommensgruppe A (WBS), in Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen
143.000 € bei Einkommensgruppe A (WBS), in Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath
106.000 € bei Einkommensgruppe B (40% über WBS), in Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen
85.000 € bei Einkommensgruppe B (40% über WBS), in Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath
23.000 € zusätzlich, je Kind oder schwerbehinderter Person
Tilgungsnachlass
Der Tilgungsnachlass beträgt 10%.
Voraussetzungen
Sie können Fördermittel beantragen, wenn
- Ihr Haushalt aus mindestens einer volljährigen Person besteht und
- das Familieneinkommen nicht die Einkommensgrenze A oder B überschreitet.
Die Vorgaben zur Berechnung der Einkommensgrenzen finden Sie in den Berechnungsgrundlagen der NRW Bank und den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann direkt von Ihnen gestellt werden:
- Sie laden alle Unterlagen unter "Unterlagen zum Download" herunter und füllen diese aus.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie einscannen und auch nachreichen.
- Alle Unterlagen können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular an den Kreis Mettmann senden.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Fehlende Unterlagen und Informationen werden von uns eingeholt.
- Das Familieneinkommen wird berechnet und mit der Einkommensgrenze verglichen. Hiervon hängt die grundsätzliche Förderung ab und in welcher Höhe Sie das Darlehen erhalten können.
Ihr Familien-Nettoeinkommen – abzüglich Ihrer finanziellen Belastungen durch bestehende und zukünftige Darlehen oder regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel Unterhalt – muss die Einkommensgrenze für die Tragbarkeit der Belastung (Mindestrückbehalt) überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich nicht überschulden. - Es findet eine Ortsbesichtigung des Objektes statt (der Termin wird mit Ihnen vereinbart) und die Kosten des Objektes werden auf Angemessenheit überprüft.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderzusage durch den Kreis Mettmann erteilt werden.
- Den Darlehensvertrag schließen Sie mit der NRW.Bank.
Bitte vereinbaren Sie den Termin mit dem Notar nicht zu kurzfristig. Die Bearbeitung des Antrages und des Darlehensvertrags mit der NRW.Bank dauert einige Zeit (siehe Kundeninformation der NRW.Bank).
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Persönliche Verhältnisse
- Kopie vom Personalausweis
- Meldebescheinigung (aller Haushaltsangehörigen)
- Heiratsurkunde
- Schulbescheinigungen/Kinder; Ausbildungs-, Studiennachweise
Einkommensverhältnisse
- Formular Einkommenserklärung (bei mehreren Personen mit Einkommen je 1). Beachten Sie hierzu auch die Hinweise.
- Formular Anlage zur Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise des Antragmonats sowie 11 Monate rückwirkend
- bei aktueller Änderung oder keine vorherige Beschäftigung den aktuellen Einkommensnachweis
- Steuerbescheid als Nachweis erhöhter Werbungskosten
- Formular Selbstauskunft mit Angaben zu Belastungen wie laufende Kredite oder Unterhaltszahlungen
Weitere Nachweise zur Einkommensermittlung und zur Tragbarkeitsprüfung
- Schufa-Auskunft
- Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad
- Bescheid Kindergeld
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten
- Nachweis gegebenenfalls über weitere Aufwendungen aufgrund der Schwerbehinderung/Pflege, die nicht von anderen Leistungserbringern abgedeckt werden
- Nachweise privater Renten- Kranken-, Lebensversicherung etc.
- Nachweis von Unterhaltszahlungen/ Unterhaltsempfang
Finanzierung (Vermögen, Eigenleistung, Fremddarlehen)
- Nachweis der Eigenleistung (Bargeld und/oder Selbsthilfe), Kontoauszug
- bei Fremddarlehen: unverbindliche Darlehenszusage/Darlehensangebot für Fremdmittel mit entsprechenden Darlehenskonditionen
Objekt
- Exposé
- Lageplan
- Grundrisse, Wohnflächenberechnung
- bei Neubau: weitere Unterlagen: Kaufvertrag, Pläne, Wohnflächenberechnung, Gesamtkosten
- Entwurf des Kaufvertrags
- Grundbuchauszug
- gegebenenfalls Aufstellung zu den Erwerbsnebenkosten
Weiterführende Informationen
Interne Links
Externe Links
Kosten
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Rechtsgrundlage(n)
- (119 kB)
- (505 kB)
Datenschutzhinweise
- (39 kB)
Formulare zum Download
- (PDF, 398 kB)
- (PDF, 193 kB)
- (PDF, 50 kB)
- (PDF, 218 kB)
- (PDF, 125 kB)
- (PDF, 221 kB)